Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HB Interior GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „HB Interior“) in der zum Vertragsschluss bestehenden Fassung. Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
- Anderen AGB etwaiger Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende AGB und sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nach Eingang bei HB Interior nicht widersprochen wird und HB Interior in ihrer Kenntnis die Leistung erbringt. Abweichende AGB und sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von HB Interior ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit HB Interior (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch HB Interior maßgebend. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Einhaltung der elektronischen Form gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „BGB“ genannt).
- Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- HB Interior ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot
- Alle Angebote von HB INTERIOR, gleich ob mündlich, schriftlich oder per E-Mail übermittelt, sind nicht bindend und verpflichten HB INTERIOR nicht zur Lieferung. Sie sind als Aufforderung an den Auftraggeber zu verstehen, HB INTERIOR ein Vertragsangebot zu machen.
- Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot an HB INTERIOR. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist HB INTERIOR berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang bei HB INTERIOR anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch Versand der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch HB INTERIOR oder durch die Ausführung der Leistung erklärt werden. Weicht die Auftragsbestätigung von HB INTERIOR von der Bestellung ab, gilt sie als neues freibleibendes Angebot.
- Vertragsgegenstand sind jeweils die, in der Auftragsbestätigung von HB Interior näher ausgewiesenen Produkte, Werke und sonstigen Leistungen.
- An allen zu Angeboten und Auftragsbestätigungen von HB INTERIOR gehörenden Unterlagen behält sich HB INTERIOR das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von HB INTERIOR Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie auf Verlangen an HB INTERIOR zurückzugeben.
§ 3 Leistungsumfang
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung und Fertigstellungszeiten bzw. -fristen ist ausschließlich das Angebot von HB Interior maßgebend.
§ 4 Vergütung, Vergütungsgestaltung
- Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von HB INTERIOR. Sie verstehen sich - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt - ab Werk, in Euro (€), ausschließlich Kosten für Verpackung, Versand und Transport sowie ausschließlich der gesetzlicher Umsatzsteuer und bei Exportlieferungen ausschließlich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
- Ist gemäß Auftragsbestätigung ein Preis je Einheit (bspw. laufender Meter, Kilogramm, etc.) vereinbart, richtet sich der insoweit zu zahlende Preis nach der Anzahl der tatsächlich erbrachten Einheiten.
- Grundlage sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, basierend auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferungs-/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere betreffend Material, Löhne, Energie, Abgaben, Frachtkosten usw., ändern, ist HB Interior berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. HB Interior wird hierbei gestiegene und gesunkene Kosten insgesamt berücksichtigen und die Preisanpassung gegenüber dem Auftraggeber in Textform bekanntgeben. Sobald sich das Entgelt um mehr als 5 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Anpassungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung durch HB Interior, von dem Vertrag zurückzutreten.
- Die Umsatzsteuer wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt. Etwaige Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes zwischen Bestellung und Abnahme des Werkes gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Berücksichtigt HB INTERIOR Änderungswünsche des Auftraggebers, die dieser nach Vertragsschluss mitteilt, so ist HB INTERIOR berechtigt, dem Auftraggeber die hierfür entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber ist zum Skontoabzug nicht berechtigt.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Soweit gemäß Auftragsbestätigung von HB Interior nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig und ohne Abzug zu zahlen, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber unbenommen einer vorherigen Mahnung in Zahlungsverzug.
- HB Interior ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Vorlage einer prüffähigen Aufstellung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu verlangen.
- HB Interior ist zudem, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt HB Interior spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Zahlungen mit Wechsel oder Schecks sind nicht möglich.
- Zahlungen sind nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn HB Interior über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von HB Interior angegebenen Konto verfügen kann. Die Nichtzahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist HB Interior berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. HB Interior behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens vor.
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Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und angemessener Fristsetzung zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen von HB Interior, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Leistet der Auftraggeber in diesen Fällen trotz entsprechender Aufforderung nicht, so ist HB Interior berechtigt,
- sämtliche HB Interior aus der Geschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern oder nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen,
- von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
- den vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen (vgl. § 13),
- Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten,
- gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden nach entsprechendem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn Kosten und Zinsen entstanden sind, ist HB Interior berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 6 Abnahme
- Die Abnahme des hergestellten Werkes erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nur statt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Über die Abnahme erstellen HB Interior und der Auftraggeber ein Protokoll, das von beiden zu unterzeichnen ist.
- Ist das Werk nicht vertragsgemäß hergestellt, erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt. Die Mängel sind im Protokoll festzuhalten.
- Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme der Leistungen zu verweigern. Ein Mangel gilt als unwesentlich, wenn er die beabsichtigte Verwendung des Werkes nicht beeinträchtigt.
- Die im Protokoll festgehaltenen Mängel sind von HB Interior innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. HB Interior hat dem Auftraggeber die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und ihm den Abschluss der Nacharbeiten anzuzeigen.
- Bei wesentlichen Mängeln kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern. Der HB Interior hat dem Auftraggeber die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und ihm den Abschluss der Nacharbeiten anzuzeigen.
- Nach Abschluss und Anzeige der Nacharbeiten durch HB Interior, hat der Auftraggeber das Werk abzunehmen, sofern es mangelfrei ist.
- Gleichwertig zur Abnahme steht es, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer angemessenen, von HB Interior gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
§ 7 Herstellung, Fertigstellungszeiten, höhere Gewalt
- HB Interior ist berechtigt, bei der Herstellung des Werkes Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Im Angebot enthaltene Fertigstellungsfristen und Termine gelten stets nur annähernd. Fertigstellungstermine und -fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform, elektronischen Form oder Textform.
- Ist die termingerechte Herstellung des Werkes nicht möglich, hat HB Interior den Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen HB Interior, die Leistungen, um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt hinauszuschieben. Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von HB Interior liegen, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar sind und deren Auswirkungen nicht in zumutbarer Weise vermieden werden können, entbinden HB Interior für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit im Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Fertigstellungs-und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Dies gilt ebenfalls für die Vergütungs- bzw. Gegenleistungspflichten des Auftraggebers. HB Interior wird den Auftraggeber unverzüglich über solche Ereignisse oder Umstände informieren.
- Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen bzw. Umständen vermutet, dass es sich um ein Ereignis bzw. Umstand im Sinne von Ziff. 4 handelt: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, (Teil-)Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energieversorgung; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden; (viii) sonstige wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Rohstoff- oder Energiemangel); (ix) nachhaltige Störung oder Unterbrechung der Verkehrswege und Lieferketten.
- Dauern die Ereignisse bzw. Umstände im Sinne von Ziff. 4 länger als 3 Monate oder ist im Einzelfall ein Festhalten am Vertrag auch vor Ablauf dieses Zeitraums bei Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen für eine der Parteien nicht zumutbar, sind sowohl der Auftraggeber als auch HB Interior berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. HB Interior informiert den Auftraggeber so bald wie möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Im Übrigen ist der Auftraggeber im Falle eines von HB Interior zu vertretenem Verzug zur Geltendmachung der Rechte aus §§ 281, 323 BGB erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Fälligkeit gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Die gesetzlichen Entbehrlichkeitstatbestände der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 8 Leistungsänderungen
- Berücksichtigt HB Interior nach Vertragsschluss Änderungswünsche des Auftraggebers, ist HB Interior berechtigt die hierfür entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Vor Beginn der Ausführung der Änderungen unterbreitet HB Interior dem Auftraggeber ein Angebot in Textform über die Höhe der Mehrkosten und zeigt dem Auftraggeber mögliche Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin an.
- Kommt keine Einigung zustande, ist HB Interior berechtigt, die Leistungsänderung zurückzuweisen. In diesem Fall gilt der ursprünglich vereinbarte Leistungsinhalt.
§ 9 Gefahrübergang, Versand
- Die Leistungserbringung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag gemäß Auftragsbestätigung festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden. Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgen Leistungen am Sitz von HB Interior in Bremerhaven, Deutschland oder (EXW), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung, Versand, eine etwaig vereinbarte Montage und eine etwaige Nacherfüllung sowie die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Werk am Sitz von HB Interior in Bremerhaven, Deutschland, abzuholen und abzunehmen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werkes geht mit der Abnahme, beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Werkes an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart ist - grundsätzlich ab Werk (Sitz von HB Interior in Bremerhaven).
- Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dieses technisch möglich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
- Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und HB Interior dies dem Auftraggeber angezeigt hat. Der Abnahme bzw. Auslieferung steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
- Ohne bestimmte Weisungen für den Versand wird dieser nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart bewirkt.
- Durch besondere Versandwünsche des Auftraggebers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen obliegt dem Auftraggeber auf eigene Kosten.
§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrechte oder das Recht zur Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln dürfen unter den vorstehenden Voraussetzungen nur in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln geltend gemacht werden.
§ 11 Mängel, Gewährleistung
- HB Interior haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den nachfolgenden Regelungen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Werkvertrag.
- Hinsichtlich der Beschaffenheit des Werkes bzw. des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die Beschreibung im verbindlichen Angebot von HB Interior als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Werkes bzw. des Liefergegenstandes dar.
- HB Interior leistet für Mängel des Werkes zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Neuherstellung. Die Möglichkeit der Verweigerung der Nacherfüllung nach § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. HB Interior ist zudem berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
- HB Interior behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl den Mangel selbst beseitigen (Selbstvornahme) sowie Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag oder Werklieferungsvertrag setzen Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass dieser seinen nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist HB INTERIOR hiervon unverzüglich schriftlich oder per E-Mail Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, sind kaufvertragliche Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche und Rechte des Auftraggebers aus dem Kaufvertrag für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber hat HB Interior zu gestatten und zu ermöglichen, die als mangelhaft reklamierte Ware zu untersuchen. Unterlässt der Auftraggeber dies schuldhaft, bestehen wegen dieses Mangels keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche des Auftraggebers.
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Mängelansprüche bestehen zudem nicht bei:
- nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
- bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß,
- sowie bei Schäden, die
- nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen;
- auf nicht sachgemäßer Montage/Inbetriebnahme durch den Auftraggeber selbst oder von ihm eingeschalteter Dritter beruhen;
- infolge besonderer äußerer Einflüsse entstehen und von dem HB Interior nicht zu vertreten sind oder
- auf eine unsachgemäße Nutzung oder die Missachtung der Herstellerangaben zurückzuführen sind.
- Der Ausschluss gemäß Ziffer 7 greift nicht, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen, HB Interior eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit übernommen hat oder HB Interior die Mängel arglistig verschwiegen hat.
- Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die Regelungen in § 12.
§ 12 Haftung, Haftungsbeschränkungen
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet HB Interior bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Auf Schadensersatz haftet HB Interior – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HB Interior, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von HB Interior jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden HB Interior nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch und insoweit ist eine Haftung von HB Interior ausgeschlossen, wenn und soweit Schäden ausschließlich auf einem unsachgemäßen Gebrauch durch den Auftraggeber, oder ausschließlich auf eigenmächtigen Änderungen am Leistungsgegenstand durch den Auftraggeber oder durch hiervon beauftragte Dritte (insbesondere infolge fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme) beruhen oder durch höhere Gewalt entstehen.
- Die Haftungsbeschränkungen in diesem § 12 gelten nicht, soweit HB Interior der Vorwurf des arglistigen Verschweigens trifft oder von HB Interior eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde sowie für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- HB Interior behält sich das Eigentum am Werk bzw. an von HB Interior gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gemäß den nachfolgenden Regelungen dieses § 13 vor.
- Das Werk bzw. die gelieferte Ware bleibt Eigentum von HB Interior. Erlischt das (Mit- )Eigentum von HB Interior durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf HB Interior übergeht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum von HB Interior stehenden Werke/Ware sind unzulässig.
- Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum von HB Interior unentgeltlich. Werke/Ware, an denen HB Interior (Mit-) Eigentum zusteht, werden im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Er tritt HB Interior bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen erwachsen. HB Interior nimmt die Abtretung an.
- Nach der Abtretung ist der Auftraggeber weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. HB Interior behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Sämtliche Eigentumsvorbehaltsrechte von HB Interior (einfacher, erweiterter, verlängerter oder Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von HB Interior stammende Vorbehaltsware von einem anderen Käufer erworben werden, solange dieser die Vorbehaltsware nicht bei HB Interior bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von HB Interior hinweisen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber HB Interior unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten.
- Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Forderungen von HB Interior auch die ihm zustehenden Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, HB Interior einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HB Interior die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den HB Interior entstandenen Ausfall. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist HB Interior berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch HB Interior liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
- Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens erlöschen das Recht des Auftraggebers zur Weiterveräußerung, Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware automatisch.
- Auf Verlangen von HB Interior ist der Auftraggeber verpflichtet, HB Interior seine Abnehmer zu benennen, HB Interior die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. HB Interior ist weiter berechtigt, den Abnehmer des Auftraggebers von der Abtretung zu benachrichtigen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an die dies annehmende HB Interior ab. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Auf Verlangen ist der Aufftraggeber verpflichtet, HB Interior jederzeit am Ort der jeweiligen Lagerung der Vorbehaltsware eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist HB Interior auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von HB Interior verpflichtet.
- Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich das hergestellte Werk befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Auftraggeber auf Verlangen von HB Interior eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, kann HB Interior ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.
§ 14 Verjährung
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Mängelansprüche und sonstige Ansprüche (insb. Schadensersatzansprüche) des Auftraggebers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Gefahrübergang. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:
- im Falle der Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,
- im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
- für Ansprüche gegen HB Interior wegen der Mangelhaftigkeit eines Bauwerks oder einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht,
- für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Falle des Rückgriffs des Auftraggebers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf,
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
§ 15 Export, grenzüberschreitende Lieferungen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem er ansässig ist, zu erkundigen, unter welchen Bedingungen das bestellte Werk eingeführt werden darf; das Werk muss von dem Auftraggeber bei den zuständigen Behörden deklariert und eventuell anfallende Gebühren müssen von ihm gezahlt werden. Der Auftraggeber muss bei den örtlichen Behörden die Einfuhr- sowie Nutzungsmöglichkeit der bestellten Werke prüfen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, sich zu versichern, dass die durch den Hersteller angegebenen technischen Eigenschaften den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in das eingeführt wird, entsprechen.
- Vor dem Export von Waren, in welchen Werke bzw. Produkte von HB Interior verbaut sind, hat der Auftraggeber alle erforderlichen Exportlizenzen einzuholen; er darf die Produkte weder direkt oder indirekt an Unternehmen, Personen oder Länder verkaufen oder weitergeben, sofern dies gegen Exportkontrollgesetze oder Verordnungen verstößt.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern, Werke bzw. Ware zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen, wenn ihm eine Exportgenehmigung verweigert wird. HB Interior haftet nicht im Falle einer Gesetzesüberschreitung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt HB Interior von allen Ansprüchen oder sonstigen Sanktionen frei, die gegen HB Interior aufgrund von Verstößen gegen das Exportkontrollrecht im Zusammenhang mit den Werken und Liefergegenständen stehen.
- Zahlungen an HB Interior haben in der Währung zu erfolgen, die in der Auftragsbestätigung genannt ist.
- Bei Lieferungen in das Ausland hat der Auftraggeber die Pflicht dafür zu sorgen, dass HB Interior die für die Umsatzsteuerbefreiung von Lieferungen von Produkten in den jeweiligen Staat erforderlichen belegmäßigen (Ausfuhr-)Nachweise entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften vorliegen. Für den Fall, dass der Auftraggeber die oben genannte Pflicht nicht erfüllt, ist HB Interior berechtigt, den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz zu berechnen. Um den Transport der gelieferten Produkte ins Ausland nachweisen zu können, hat der Auftraggeber die Pflicht auf Verlangen von HB Interior eine Bestätigung gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften auszustellen, dass die liefergegenständlichen Produkte in das Ausland gelangt sind.
- Lieferungen in das Ausland stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
- Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen oder behördlichen Genehmigungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fertigstellungsfristen.
§ 16 Datenschutz
Vertrauliche Daten werden von beiden Seiten vertraulich behandelt, personenbezogene Daten werden von HB Interior gemäß den Vorschriften des DSGVO verarbeitet.
§ 17 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Die vertraglichen Beziehungen zwischen HB Interior und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für Herstellung des Werkes und Zahlung der Vergütung der Sitz von HB Interior in Bremerhaven, Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. ist der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von HB Interior in Bremerhaven, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. HB Interior ist jedoch in diesen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Für die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus diesem Vertragauf einen Dritten bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HB Interior.
Stand 10/26